Erkrankungen

 

Verständigen Sie bitte im Krankheitsfall Ihres Kindes die Schule unbedingt vor Unterrichtsbeginn (vor 08:00 Uhr)

über das Portal edoop.de

 

Sollte ein Krankheitsfall mit Ansteckungsgefahr auftreten, ist die Schule bitte umgehend zu informieren (Windpocken, Masern, Läuse... - siehe Informationsschreiben "Gemeinsam vor Infektionen schützen").

 

Bitte beachten Sie bitte auch: 

  • Die Schule ist zur Nachforschung (notfalls mit Polizeibeauftragung) verpflichtet, wenn Schüler um 08.00 Uhr unentschuldigt fehlen!
  • Geplante Arztbesuche müssen bitte grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden!
  • Sollte Ihr Kind beispielsweise aufgrund von Erkältung nicht am Schwimmunterricht teilnehmen können, dann geben Sie ihm bitte eine kurze Hose und ein T-Shirt mit. Damit wird verhindert, dass Ihr Kind im Schwimmbad stark schwitzt, wenn es im Randbereich des Schwimmbades wartet und dort dem Unterrichtsgeschehen folgt. Ein Verbleib im Schulhaus während des Schwimmunterrichts ist nicht möglich. Ist Ihr Kind so stark erkrankt, dass es die Klasse auch nicht zum Schwimmunterricht geleiten kann, bleibt es bitte daheim und darf sich auskurieren (Verringerung der Ansteckungsgefahr). 

Gemeinsam vor Infektionen schützen

Beurlaubungen

 

Beurlaubungen sind ebenso über das Portal edoop.de beim Klassleiter zu beantragen. Nach § 20 BaySchO ist in folgenden Fällen eine Beurlaubung möglich:

o    Religiöse Gründe: Firmung, Konfirmation – 1 Tag

o    Einkehrtage/Rüstzeiten (im Ermessen des Schulleiters) – bis zu 2 Tagen im Schuljahr

o    Erholungsaufenthalt (Ärztliches Zeugnis über Grund erforderlich)

o    Schwangerschaft/Mutterschaft

o    Wichtige persönliche Gründe: Eheschließungen, Jubiläen, Todesfälle in der Familie, Wohnungswechsel,

unaufschiebbare Behördengänge, schwere Erkrankungen von Familienmitgliedern

o    Teilnahme an Sportwettkämpfen (Endkämpfen)

 

o    Zur aktiven Teilnahme an leistungssportlichen Veranstaltungen und Lehrgängen