Erkrankungen:

 

Verständigen Sie bitte im Krankheitsfall Ihres Kindes die Schule unbedingt vor Unterrichtsbeginn (vor 08:00 Uhr). Im Falle einer telefonischen Entschuldigung ist bitte eine schriftliche Mitteilung innerhalb von drei Tagen nachzureichen - ein Musterformular finden Sie hier zum Herunterladen. Dies ist auch per Mail möglich.

 

Sollte ein Krankheitsfall mit Ansteckungsgefahr auftreten, ist die Schule bitte umgehend zu informieren (Windpocken, Masern, Läuse...).

 

Bitte beachten Sie bitte auch: 

  • Die Schule ist zur Nachforschung (notfalls mit Polizeibeauftragung) verpflichtet, wenn Schüler um 08.00 Uhr unentschuldigt fehlen.
  • Geplante Arztbesuche müssen bitte grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden!

 

Bitte beachten Sie bei Erkältungssymptomen die aktuellen Hinweise auf folgender Seite: https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html

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