Verständigen Sie bitte im Krankheitsfall Ihres Kindes die Schule unbedingt vor Unterrichtsbeginn (vor 08:00 Uhr)
über das Portal edoop.de.
Sollte ein Krankheitsfall mit Ansteckungsgefahr auftreten, ist die Schule bitte umgehend zu informieren (Windpocken, Masern, Läuse... - siehe Informationsschreiben "Gemeinsam vor Infektionen schützen").
Bitte beachten Sie bitte auch:
Beurlaubungen sind ebenso über das Portal edoop.de beim Klassleiter zu beantragen. Nach § 20 BaySchO ist in folgenden Fällen eine Beurlaubung möglich:
o Religiöse Gründe: Firmung, Konfirmation – 1 Tag
o Einkehrtage/Rüstzeiten (im Ermessen des Schulleiters) – bis zu 2 Tagen im Schuljahr
o Erholungsaufenthalt (Ärztliches Zeugnis über Grund erforderlich)
o Schwangerschaft/Mutterschaft
o Wichtige persönliche Gründe: Eheschließungen, Jubiläen, Todesfälle in der Familie, Wohnungswechsel,
unaufschiebbare Behördengänge, schwere Erkrankungen von Familienmitgliedern
o Teilnahme an Sportwettkämpfen (Endkämpfen)
o Zur aktiven Teilnahme an leistungssportlichen Veranstaltungen und Lehrgängen