Erkrankungen:

 

Verständigen Sie bitte im Krankheitsfall Ihres Kindes die Schule unbedingt vor Unterrichtsbeginn (vor 08:00 Uhr). Die Entschuldigung kann schriftlich per Krankmeldung oder Mail erfolgen. Im Falle einer telefonischen Entschuldigung ist bitte eine schriftliche Mitteilung innerhalb von drei Tagen nachzureichen - ein Musterformular finden Sie hier zum Herunterladen.

 

Sollte ein Krankheitsfall mit Ansteckungsgefahr auftreten, ist die Schule bitte umgehend zu informieren (Windpocken, Masern, Läuse...).

 

Bitte beachten Sie bitte auch: 

  • Die Schule ist zur Nachforschung (notfalls mit Polizeibeauftragung) verpflichtet, wenn Schüler um 08.00 Uhr unentschuldigt fehlen.
  • Geplante Arztbesuche müssen bitte grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden!

 

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Information_fuer_Eltern_nach_IfSG_2023.p
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